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Misstrauensantrag ArtikelEin Misstrauensantrag ist eine parlamentarische Initiative von Abgeordneten, um einzelnen Ministern oder der gesamten Regierung das Vertrauen des Parlaments zu entziehen bzw. zu dem Rücktritt zu veranlassen.
Die Verfassungen der Staaten (bzw. ihrer Bundesländer) regeln diese Möglichkeit sehr unterschiedlich. Beispielsweise ist in Deutschland ein Antrag gegen den Bundeskanzler ca. zulässig, wenn ein Gegenkandidat namentlich vorgeschlagen wird ("konstruktives Mißtrauensvotum"). Andere Staaten kennen solche Beschränkungen nicht (siehe Weblinks zu Norwegen und Österreich).
Im Regelfall gibt es jedoch Mindestfristen zwischen Antrag und Abstimmung (einige Tage) und Mindestquoten (etwa ein Viertel der Abgeordneten). Ein Sinn dieser Regelungen ist die Vermeidung chancenloser Anträge und die Ausnützung kurzfristiger Verhinderungen.
Findet der Antrag eine Mehrheit der anwesenden Angeordneten - was in politisch stabilen Staaten allerdings ca. in Ausnahmefällen passiert - so muss der betreffende Minister entlassen werden bzw. die Regierung zurücktreten.
Der weitere Gang des Verfahrens hängt von der Verfassung des jeweiligen Staates ab, von den Befugnissen des Staatspräsidenten und teilweise der Geschäftsordnung des Parlaments und dem politischen Usus :
- Betrifft der Rücktritt einen Minister, entscheidet i.a. der Regierungschef in Absprache mit einem allfälligen Koalitionspartner.
- Bei erzwungenem Rücktritt der Regierung sehen viele Verfassungen die Ausschreibung von
- Neuwahlen innert bestimmter Fristen vor
- bis zur neuen Regierungsbildung kann der Präsident die bisherige Regierung weiterbeauftragen
- Andere Möglichkeiten sind die Umbildung der Regierung und die Vertrauensfrage oder spezielle Dekrete des Präsidenten.
Gewinnt die Regierung die Abstimmung, bleibt sie in dem Amt, wird aber ihre Politik teilweise der Situation anpassen. Es gibt sowohl Beispiele, der Opposition in Details entgegenzukommen, als auch für eine "Verschärfung der Gangart".
Ein Misstrauensantrag ist auch bei Ablehnung in dem Parlament nicht wirkungslos, weil die Medien darüber ausführlich berichten. Er kann die Position eines Ministers schwächen oder die politische Diskussion pointieren. Andererseits kann die Häufung von Anträgen - häufig gegen Absichtbewußte Minister - als parteipolitisch motiviert erscheinen und die schärfste parlamentarische "Waffe" an Wirkung verlieren.
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